Was bedeutet Anscheinsbeweis?
Der sogenannte Anscheinsbeweis ist eine Beweiserleichterung im Zivilrecht: Wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, darf das Gericht davon ausgehen, dass der Auffahrende den
Unfall verursacht hat – meist durch zu wenig Abstand, Unaufmerksamkeit oder zu hohe Geschwindigkeit. Das ist beim klassischen Auffahrunfall fast immer der Fall.
Wann greift der Anscheinsbeweis?
Nach der aktuellen Entscheidung des BGH gilt der Anscheinsbeweis grundsätzlich auch dann, wenn der Auffahrunfall nicht durch direkten Kontakt, sondern etwa durch ein
Ausweichmanöver des Hintermanns ausgelöst wurde (sogenannter berührungsloser Auffahrunfall). Entscheidend ist, ob der Unfallhergang dem typischen Muster entspricht: Der Hintermann
fährt auf, weil er nicht rechtzeitig reagieren konnte.
Wann gilt der Anscheinsbeweis nicht?
Der Anscheinsbeweis ist aber kein Gesetz, sondern eine Faustregel. Er greift nicht, wenn der Unfallhergang untypisch ist – zum Beispiel, wenn der Vordermann plötzlich und ohne
erkennbaren Grund stark bremst oder unmittelbar vor dem Unfall die Spur wechselt. In solchen Fällen muss der Auffahrende nicht automatisch haften, sondern es wird genauer geprüft,
wie der Unfall ablief.
Welche Rechte haben Unfallopfer?
Wer Opfer eines Auffahrunfalls wird, hat in der Regel Anspruch auf vollen Schadensersatz: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen, Gutachterkosten und bei Verletzungen auch
Schmerzensgeld. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese Kosten übernehmen, solange der Anscheinsbeweis nicht erschüttert wird. Wichtig: Unfallhergang dokumentieren
(Fotos, Zeugen) und Beweise sichern, um die eigene Position zu stärken.